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   BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85   

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https://dejure.org/1986,3433
BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85 (https://dejure.org/1986,3433)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1986 - VI ZR 148/85 (https://dejure.org/1986,3433)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - VI ZR 148/85 (https://dejure.org/1986,3433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz - Bahnübergang - Schienenbahn - Kollision - Ursachenabwägung

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 707
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Kullmann, Dr. Lepa, Bischoff und Dr. Schmitz am 14. Januar 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Es hat nicht verkannt, daß ein Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 StVO bei Überquerung eines Bahnübergangs regelmäßig grob leichtfertig ist und bei einem Unfall die alleinige Haftung des verbotswidrig handelnden Kraftfahrers begründen kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964, aaO; Beschluß vom 14. Januar 1986 - VI ZR 148/85 - VersR 1986, 707 (708); BAG, Urteil vom 10. März 1961 - 1 AZR 448/59 - VRS 21, 156; siehe auch Filthaut, aaO § 4 Rn. 29, und Jagusch/Hentschel, aaO § 17 StVG, Rn. 34, jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - NZV 1990, 229; BGHZ 20, 262 [BGH 13.04.1956 - VI ZR 347/54]).

    Dies gilt sowohl, wenn sich allein die Betriebsgefahr realisiert hat (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Januar 1986 aaO), als auch, wenn den Schädiger ebenfalls ein Verschulden trifft (vgl. OLG Köln NZV 1990, 152 - mit Nichtannahmebeschluß des BGH vom 5. November 1989 - VI ZR 99/89).

  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Allerdings folgt aus einem derart groben Verschulden des Geschädigten nicht zwangsläufig, dass die Betriebsgefahr der Bahn bei Abwägung der Verantwortungsanteile gemäß § 4 HaftPflG i. V. m. § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu lassen ist (vgl. BGH, VersR 1986, 707; BGH, NZV 1994, 146; OLG Schleswig, NZV 2008, 89; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87

    Begriff der höheren Gewalt

    Sollte das Berufungsgericht aufgrund der neuen Verhandlung wieder ein Verschulden des Klägers an dem Unfall bejahen, so wird es bei der Abwägung die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 14. Januar 1986 (- VI ZR 148/85 - VersR 1986, 708) zu beachten haben.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93; ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug).
  • OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01

    Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall an einem unbeschrankten Bahnübergang

    Der Schuldvorwurf, der P... L... bei dem hier wie ausgeführt zugunsten der Kläger zu unterstellenden Unfallhergang zu machen ist, ist jedoch von geringerem Gewicht als im "Normalfall" (vergl. dazu BGH NJW-RR 1994, 603, 604 und VersR 1986, 707, 708) einer Kollision zwischen einem Schienenfahrzeug und einem Kraftfahrzeug auf einem unbeschrankten, mit Andreaskreuzen gesicherten schienengleichen Bahnübergang.
  • LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei der

    Zudem sei auf die Rechtslage bei Eisenbahnen hingewiesen: Kollidiert ein Pkw mit einer Lok an einem unbeschrankten Bahnübergang und hat sich der Pkw dabei trotz Rotlicht dem Bahnübergang mit 20 km/h genähert, so trifft den Fahrer des Pkw das Alleinverschulden (BGH VersR 1986, 707).
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